Hinweis: Ab der Softwareversion 7.9.4 ist die Funktion „Randoptimierung“ verfügbar. Bitte wenden Sie sich für ein Softwareupdate an Ihren lokalen STIHL Fachhändler.
Befahrbare Fläche
Entlang von befahrbaren Flächen, wie Terrassen, gepflasterten Wegen und Rasenkantensteinen oder Platten kann der Begrenzungsdraht ohne Abstand verlegt werden. Durch einen geringen Abstand des Begrenzungsdrahts zur befahrbaren Fläche wird randloses Mähen ermöglicht. Der Begrenzungsdraht wird dazu ohne Abstand parallel zur befahrbaren Fläche verlegt.
Zu beachten ist, dass die befahrbare Fläche (z.B. Rasenkantenstein) mindestens 24 cm frei befahrbar ist. Zudem darf der maximale Höhenunterschied zwischen Rasenfläche und Hindernis maximal 1,5 cm betragen.
Eine Möglichkeit, an Stellen mit befahrbaren Hindernissen nachträglich dichter am Rand zu mähen, ist das „Manövrierverhalten“ in der MY iMOW® App anzupassen. Diese Einstellung finden Sie unter „System" > „Mähen" > „Überschreitung des Begrenzungsdrahts". Mit dieser Einstellung entscheiden Sie, wie weit der iMOW® den Begrenzungsdraht überschreiten soll, wodurch der Rand entsprechend weiter gemäht werden kann. Zu beachten ist, dass die Standardeinstellung auf den Drahtabständen des iMOW® Rulers basiert und dass eine größere Überschreitung des Begrenzungsdrahts im gesamten Garten auf mögliche Komplikationen zu prüfen ist.
Nicht befahrbare und hohe Hindernisse
Bei nicht befahrbaren und hohen Hindernissen, wie zum Beispiel Wänden, hohen Terrassen etc., wird der Mähroboter so installiert, dass er möglichst nah aber zuverlässig an der Kante entlangfährt. Damit der Begrenzungsdraht im richtigen Abstand zum Rand der Rasenfläche und zu Hindernissen verlegt wird, sollte der iMOW® Ruler zur Abstandsmessung verwendet werden. Der Begrenzungsdraht wird in einem Abstand von 37 cm (Länge: 1x iMOW® Ruler) parallel zur nicht befahrbaren Fläche verlegt.
Die Breite des ungemähten Randes wird maßgeblich durch die Gegebenheiten im Garten bestimmt: Kann der iMOW® Mähroboter über die Rasenfläche hinausfahren, etwa weil flache Terrassenplatten oder Rasenkantensteine (mind. a = 24 cm) an die Rasenfläche angrenzen, bleibt kein ungemähter Rand stehen.
Grenzt die Rasenfläche hingegen an feste, aufragende Gegenstände wie z. B. eine Mauer an, bleibt bei den iMOW® Modellen ein ungemähter Randstreifen von ca. 24 cm stehen. Dieser Streifen kann z. B. zur Aussaat von Blumensamen genutzt werden, um eine Blühfläche für Insekten zu gestalten.
Bitte beachten Sie beim Verlegen des Begrenzungsdrahts folgende zusätzliche Abstände:
- Bei befahrbaren Flächen (z. B. Gehwege, ebenerdige Terrassen): 0 cm
- Bei Gassen: 15 cm
- Bei hohen Hindernissen (z.B. Mauern, Bäume): 37 cm
- Mindestdrahtabstand in Engstellen: 37 cm
- Bei Wasserflächen und potenziellen Absturzstellen (z.B. Kanten, Absätze): 100 cm